Sichere Datenvernichtung nach DSGVO mit be‿safe
Eine professionelle Datenvernichtung schützt personenbezogene und andere sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff.
Wir zeigen, wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO korrekt umsetzen und mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen nach DIN 66399 ihre Daten wirksam sichern.
4.5 von 5 ★★★★★ bei 91 Bewertungen
be‿safe Ihre Spezialisten für DSGVO-konforme Datenvernichtung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zertifizierte Sicherheit für Ihre sensiblen Daten
be‿safe steht für professionelle und rechtssichere Datenvernichtung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – ob auf Papier, Festplatten, SSDs oder anderen Datenträgern.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und Teil der Jakob Becker Unternehmensgruppe kombinieren wir langjährige Entsorgungserfahrung mit modernster Sicherheitstechnik.
Unsere Prozesse erfüllen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die technischen Vorgaben der DIN 66399. Jede Vernichtung erfolgt dokumentiert, nachvollziehbar und unter höchsten Sicherheitsstandards.
Datenschutzkonform. Regional. Verlässlich.
Mit eigenem Fuhrpark und verschließbaren Sicherheitsbehältern sorgen wir für eine sichere Abholung – diskret und direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Vernichtung erfolgt ausschließlich in überwachten Hochsicherheitsanlagen.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind wir Ihr verlässlicher Partner für datenschutzkonforme Entsorgung.
Unternehmen aller Größen vertrauen auf unsere zertifizierten Abläufe, unseren persönlichen Service und unser klares Bekenntnis zum Datenschutz.
Vier zentrale Aspekte der DSGVO in der Datenvernichtung
- Sicherstellung der Datenlöschung: Unternehmen müssen Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen vollständig und nachvollziehbar löschen.
- Verantwortlichkeit und Haftung: Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen – auch bei externer Beauftragung.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Unternehmen müssen den Löschprozess mit geeigneten Schutzmaßnahmen absichern.
- Auswahl geeigneter Dienstleister: Beauftragte Entsorgungsunternehmen müssen datenschutzkonform arbeiten – inklusive Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).
Warum eine sichere Festplattenvernichtung für Unternehmen unerlässlich ist
Festplatten speichern oft große Mengen sensibler Daten – von vertraulichen Geschäftsunterlagen bis zu personenbezogenen Informationen.
Wer solche Datenträger nicht fachgerecht vernichtet, riskiert Datenschutzverstöße mit ernsten Folgen.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zum sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Unsere professionelle Festplatten- und Datenträgervernichtung erfüllt diese Anforderungen – zuverlässig, rechtskonform und sicher.
Verantwortlichkeit und Haftung des Auftraggebers
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, den Schutz personenbezogener Daten jederzeit sicherzustellen – auch bei der Datenvernichtung. Die Verantwortung bleibt laut Art. 5 und 28 DSGVO beim Auftraggeber. Wer externe Dienstleister beauftragt, muss deren Eignung prüfen und dokumentieren. Wichtig sind:
- Auftragsverarbeitung (AVV),
- Vernichtungszertifikat
- lückenlose Übergabe- und Vernichtungsprotokolle.
Nur so lässt sich im Fall einer Prüfung oder Datenpanne belegen, dass alle Maßnahmen gesetzeskonform umgesetzt wurden – und das Unternehmen seiner Pflicht als Verantwortlicher nachgekommen ist.
Dokumentation und Risiken bei interner Eigenvernichtung
Viele Unternehmen unterschätzen die Risiken einer eigenständigen Datenvernichtung. Aktenvernichter im Büro oder ungeeignete Methoden führen oft zu unsachgemäßer Zerstörung sensibler Informationen.
Hinzu kommt: Ohne dokumentierten Nachweis ist die ordnungsgemäße Vernichtung schwer belegbar.
Bei Datenverlust oder einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden fehlt der rechtssichere Beweis – mit potenziellen Folgen für das Unternehmen.
Datenpannen vermeiden: Schulung und sichere Prozesse
Datenpannen verursachen hohe Kosten – durch Bußgelder, Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Kunden.
Ein klar geregelter Prozess zur Datenvernichtung schützt vor solchen Risiken.
Ebenso wichtig: Mitarbeitende müssen wissen, wie sensible Informationen korrekt entsorgt werden.
Regelmäßige Schulungen schaffen Bewusstsein und senken das Fehlerrisiko im Alltag.
Datenschutzkonforme gemäß DSGVO inkl. Vernichtungsprotokoll
Nur die Datenvernichtung mit einem professionellen Dienstleister beinhaltet ein Protokoll, mit dem Unternehmen nachweisen können, Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO und DIN 66399 vernichtet zu haben..
DIN 66399 / ISO 21964 – Normen für sichere Datenvernichtung
Die DIN 66399 ist die zentrale Norm für die sichere Vernichtung von Datenträgern.
Sie legt Schutzklassen, Sicherheitsstufen und geeignete Vernichtungsverfahren für verschiedene Medien wie Papier, Festplatten oder USB-Sticks fest.
Ziel ist es, Daten so zu zerstören, dass sie nicht mehr rekonstruiert werden können.
Unternehmen, die nach DIN 66399 arbeiten, erfüllen höchste Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach DIN 66399
Auch die DIN 66399 fordert geeignete Maßnahmen zur Absicherung des Vernichtungsprozesses:
- Zugriffsschutz (z. B. verschlossene Sicherheitsbehälter)
- gesicherte Transportwege
- kontrollierte Vernichtungsanlagen
- lückenlose Protokollierung
Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass kein unbefugter Zugriff auf Daten möglich ist – weder vor noch während der Vernichtung.
Worauf Unternehmen bei der Dienstleisterauswahl achten sollten
Ein professioneller Dienstleister erfüllt nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern schützt auch Ihre Organisation. Achten Sie auf:
- Zertifizierungen (Entsorgungsfachbetrieb / DIN 66399)
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
- geprüfte technische und organisatorische Maßnahmen
- geschultes Personal
- Nachweisführung durch Protokolle und Zertifikate
- sichere Transport- und Logistikprozesse
Schutzklassen und Sicherheitsstufen – ein Überblick
Die DIN 66399 unterscheidet drei Schutzklassen, die den möglichen Schaden für Unternehmen und betroffene Personen berücksichtigen. Entscheidend für die Einstufung von Daten zu den Schutzklassen und für die Datenvernichtung sind die Daten mit dem höchsten Schutzbedarf.
Schutzklasse 1
Normaler Schutzbedarf
Diese Schutzklasse gilt für Daten, die öffentlich oder intern sind, jedoch keinen direkten Schaden verursachen, wenn sie in falsche Hände geraten.
Hier ist eine grundlegende Datenvernichtung ausreichend.
- Interne Mitteilungen ohne personenbezogene Daten
- Kataloge, Preislisten, Prospekte
- Allgemeiner Schriftverkehr ohne vertraulichen Inhalt
- Entwürfe oder Notizen ohne sensible Informationen
- Mitarbeiterinformationen mit rein organisatorischem Inhalt
Schutzklasse 2
Hoher Schutzbedarf
Hierbei handelt es sich um vertrauliche Daten, deren Missbrauch negative Folgen für das Unternehmen oder Einzelpersonen haben könnte.
Eine strengere Vernichtung ist daher erforderlich.
- Personalakten, Lohn- und Gehaltsunterlagen
- Kundendaten mit Anschrift und Kontaktdaten
- Verträge und Vereinbarungen
- Finanz- und Buchhaltungsunterlagen
- interne Unternehmensberichte oder Marketingstrategien
Schutzklasse 3
Sehr hoher Schutzbedarf
Diese Klasse betrifft besonders sensible oder geheime Informationen, deren Missbrauch erheblichen Schaden für Unternehmen und Personen nach sich ziehen könnte.
Die höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen sind hier einzuhalten.
- Gesundheitsdaten, Sozialdaten, Patientenakten
- Unterlagen mit besonders schutzwürdigen personenbezogenen Informationen (z. B. Religionszugehörigkeit, politische Meinung)
- vertrauliche Forschungsunterlagen oder technische Entwicklungen
- Unterlagen mit sicherheitsrelevanten Informationen
- geheimhaltungsbedürftige behördliche oder juristische Dokumente
Die Sicherheitsstufen der DIN 66399
Die Sicherheitsstufen definieren, wie fein Datenträger zu zerkleinern sind, um sicherzustellen, dass die Daten und Informationen nicht mehr rekonstruiert werden können. Die DIN 66399 definiert sieben Sicherheitsstufen. Je höher die Sicherheitsstufe, desto feiner wird das Material zerkleinert.
- Sicherheitsstufe 1: Für allgemeine Daten, bei denen der Schutzbedarf gering ist. Datenträger werden in größere Teile zerkleinert.
- Sicherheitsstufe 2: Für interne Daten, bei denen ein geringes Risiko besteht, wenn sie unbefugt in Umlauf geraten.
- Sicherheitsstufe 3: Für vertrauliche Daten, deren Missbrauch ernsthafte Folgen haben könnte.
- Sicherheitsstufe 4: Für besonders sensible, vertrauliche Daten, die umfangreich geschützt werden müssen.
- Sicherheitsstufe 5: Für geheimhaltungsbedürftige Daten, bei denen höchste Sicherheitsanforderungen bestehen.
- Sicherheitsstufe 6: Für besonders geheime und hochsensible Informationen, die fast nicht mehr rekonstruiert werden dürfen.
- Sicherheitsstufe 7: Für höchst geheime Daten, deren Missbrauch zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Hier erfolgt die Vernichtung in die kleinstmöglichen Partikel.
| Schutzklasse | S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | S6 | S7 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutzklasse 1 | ✔ | ✔ | ✔ | ||||
| Schutzklasse 2 | ✔ | ✔ | ✔ | ||||
| Schutzklasse 3 | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
DSGVO & DIN 66399 – richtig entsorgen nach Ablauf der Fristen
Nur die Datenvernichtung mit einem professionellen Dienstleister beinhaltet ein Protokoll, mit dem Unternehmen nachweisen können, Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO und DIN 66399 vernichtet zu haben.